Allgemeine Geschäftsbedingungen „ Strandschlafen Deluxe“ in Grömitz

 

I. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Verträge über die mietweise Über-
lassung eines Schlafstrandkorbes zur Beherbergung (Unterkunftsbuchung) als auch für
alle sonstigen in diesem Zusammenhang vom Vermieter für den Mieter erbrachten
Leistungen und Lieferungen. Der Standort der Mietsache (Mietort) befindet sich im Areal
(Höhe Kurpromenade 30) gegenüber des Modegeschäftes „Attax“ in 23743 Grömitz.

II. Vertragsparteien

Die Vertragsparteien, deren geschäftliche Beziehungen durch diese Bedingungen
geregelt werden, werden „Mieter“ sowie „Vermieter“ genannt.

  1. „Mieter“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist diejenige natürliche oder
    juristische Person, in deren Namen ein Schlafstrandkorb gebucht wird. Hat ein Dritter für
    den Mieter die Buchung veranlasst (Unterkunftsbuchung im Auftrag) oder wurde
    umgekehrt vom Mieter für einen Dritten ein Gutschein erworben (Unterkunftsbuchung
    mittels Gutschein), so haften Mieter und Dritter dem Vermieter gegenüber gemeinsam
    als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
  2. „Vermieter“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist Herr Bastian Weidemann als
    Inhaber (Driftkoppel 20 in 23743 Grömitz.

III. Vertragsabschluss, Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Mit der Buchung des Schlafstrandkorbes wird ein Vertragsverhältnis (Mietvertrag)
    begründet. Der Vertrag kommt durch die Annahme des gestellten Buchungsantrages
    durch den Vermieter zustande. Dem Vermieter steht es dabei frei, die vereinbarte
    Unterkunftsbuchung schriftlich oder per E-Mail zu bestätigen.
  2. Sofern die Unterkunftsbuchung direkt über das Online-Portal des Vermieters
    (www.bastis-strandkörbe.de) erfolgt ist, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    als Bestandteil des Vertrages anerkannt.
  3. Sofern die Unterkunftsbuchung telefonisch oder per Mail erfolgt ist, fügt der Vermieter
    seiner Bestätigung der Buchung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als
    Schriftstück oder per Mailanhang bei, die damit Bestandteil des Vertrages werden.

IV. Mietverhältnis

  1. Der Vermieter ist verpflichtet, den gebuchten Schlafstrandkorb während der
    vereinbarten Mietdauer bereitzuhalten und die mit dem Mieter vereinbarten Leistungen
    zu erbringen. Während der vereinbarten Mietdauer darf in dem gebuchten Schlafstrand-
    korb maximal die in der Buchungsbestätigung festgelegte Personenzahl übernachten.
  2. Bleibt bei Abschluss des Mietvertrages die konkrete Mietdauer hinsichtlich ihres
    Datums offen, weil das Mietverhältnis als Unterkunftsbuchung mittels Gutschein (s. dazu
    oben unter II.1.) begründet wurde, so obliegt es dem Mieter bzw. dem Dritten, rechtzeitig
    vor Ablauf der Gültigkeit des Gutscheins (s. dazu unten unter XII.2.) mit dem Vermieter
    eine Konkretisierung der Mietdauer herbeizuführen. Das zu vereinbarende konkrete
    Mietdatum kann dabei immer nur innerhalb der vom Vermieter angebotenen
    Vermietungsperiode (15. April bis 15. Oktober eines Jahres) liegen.
  3. Unterlässt es der Mieter bzw. der Dritte, die vorstehend unter IV.2. beschriebene
    Konkretisierung der Mietdauer herbeizuführen, so stellt dies eine Verletzung seiner
    Obliegenheitsverpflichtungen aus dem Mietvertrag dar, die ausschließlich zu seinen
    Lasten geht. Gutscheine, bei denen die Mietdauer nicht konkretisiert wurde, können
    nicht vom Mieter bzw. dem Dritten gegen Erstattung des Mietpreises zurückgegeben
    oder gemäß X. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen storniert werden.
  4. Hat umgekehrt der Mieter bzw. der Dritte gemeinsam mit dem Vermieter eine
    Konkretisierung der Mietdauer nach IV. 2. herbeigeführt, so finden auf diese Buchung
    anschließend die Regelungen zum Vertragsrücktritt (Stornierung) und zur Änderung der
    Mietdauer (Umbuchung) nach X. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    Anwendung.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, für die Bereitstellung bzw. für die Überlassung des
    gebuchten Schlafstrandkorbes und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
    Leistungen jeweils die vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Eine Unter- oder
    Weitervermietung des überlassenen Strandkorbes sowie dessen Nutzung zu anderen als
    Beherbergungszwecken ist nicht gestattet.

V. Miethöhe/-zahlung

  1. Der Mietpreis für den Schlafstrandkorb schließt die jeweilige gesetzliche
    Mehrwertsteuer ein und kann dem Online-Portal des Vermieters (www.bastis-
    strandkörbe.de ) entnommen werden. Die dort genannten Mietpreise sind jeweils nur für
    das aktuelle Kalenderjahr verbindlich. Bei Buchungen für darauffolgende Kalenderjahre
    sind Änderungen der Mietpreise demensprechend nicht ausgeschlossen.
  2. Der zu entrichtende Gesamtmietpreis wird eine Woche nach Zusendung der
    Buchungsbestätigung fällig und ist auf das in der Buchungsbestätigung angegebene
    Bankkonto des Vermieters zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der
    vollständige Gesamtmietpreis umgehend auf das Bankkonto des Vermieters zu
    überweisen bzw. dem Vermieter bei Mietbeginn in bar zu bezahlen.
  3. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
    Verzugszinsen zu verlangen. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos der
    Mietpreisforderung anfallen, trägt der Mieter.

VI. An- und Abreise

  1. Der gebuchte Schlafstrandkorb steht am Anreisetag grundsätzlich ab 12.00 Uhr zur
    Verfügung.
  2. Am Abreisetag muss der Strandkorb bis 10.00 Uhr vom Mieter für die anschließende
    Endreinigung geräumt sein.

VII. Schlüsselübergabe

  1. Der Vermieter übergibt dem Mieter bei Anreise einen Schlüssel für die Nutzung der
    öffentlichen WC-Anlagen. Der Schlüssel muss bei Abreise an den Vermieter bzw.
    dessen Vertretung vor Ort zurückgegeben werden.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Verlust oder das sonstige
    Abhandenkommen des Schlüssels unverzüglich zu melden. Die infolge eines Verlustes
    oder sonstigen Abhandenkommens des Schlüssels entstehenden Kosten des Vermieters
    oder Dritter (z.B. für die Nachfertigung des Schlüssels o.ä.) sind vom Mieter zu tragen.

VIII. Haftung des Mieters

  1. Während der Mietzeit haftet der Mieter für alle Schäden, die durch eine schuldhafte
    Verletzung der ihm obliegenden Pflichten aus diesem Vertrag (einschließlich seiner
    Sorgfalts- und Anzeigepflichten) oder durch unsachgemäße Behandlung oder Nutzung
    der Mietsache selbst (Schlafstrandkorb), des mitvermieteten Mobiliars und Inventars
    sowie des Mietgrundstückes (Strandbereich) entstehen. Als Schäden gelten hierbei
    ausdrücklich auch starke Verunreinigungen der Mietsache (Schlafstrandkorb), des
    mitvermieteten Mobiliars und Inventars sowie entsprechende Verunreinigungen des
    Mietgrundstückes (Strandbereich).
  2. Werden am Ende der Mietdauer im Rahmen der Schlussabnahme bzw. Endreinigung
    des Schlafstrandkorbes im vorstehend unter VIII.1. beschriebenen Sinne
    Beschädigungen bzw. Beeinträchtigungen der Funktionalität und/oder starke
    Verunreinigungen festgestellt, so ist der Vermieter berechtigt, die festgestellten Schäden
    und/oder Beeinträchtigungen dem Mieter in Rechnung zu stellen.
  3. Die vorstehend beschriebene Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf das
    Verschulden mit ihm reisender Personen.
  4. Der Mieter haftet verschuldensunabhängig sowohl für den Verlust als auch für das
    sonstige Abhandenkommen ihm ausgehändigter Schlüssel und die daraus
    resultierenden Kosten (s. dazu oben unter VII.).

IX. Haftung des Vermieters

  1. Eine Prospekthaftung oder Internethaftung des Vermieters ist ausgeschlossen.
  2. Die Haftung des Vermieters aus diesem Vertrag ist auf Vorsatz und grobe
    Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung der Haftung des Vermieters bezieht sich
    auch auf das Handeln bzw. Unterlassen von Erfüllungsgehilfen des Vermieters und gilt
    auch in Bezug auf etwaige Pflichtverletzungen des Vermieters bei der
    Vertragsanbahnung oder sonstige positive Vertragsverletzungen des Vermieters.
  3. Der Vermieter haftet im vorstehend unter IX.2. beschriebenen Rahmen
    ausschließlich für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Mietsache (Schlafstrandkorb).
    Für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen der öffentlichen WC-Anlagen oder für Personen-
    oder Sachschäden, die dem Mieter oder ihn begleitende Personen bei der Nutzung der
    öffentlichen WC-Anlagen oder der vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache entstehen,
    haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter trägt ebenfalls keine Haftung für Ereignisse und
    Folgen durch höhere Gewalt oder hoheitliches Handeln (z.B. Widerruf der
    Sondernutzung des Strandes zu Übernachtungszwecken durch die zuständige
    Verwaltungsbehörde).

X. Vertragsrücktritt (Stornierung) und Änderung der Mietdauer (Umbuchung)

  1. Tritt der Mieter von diesem Vertrag zurück (Stornierung) oder beabsichtigt der Mieter,
    die gebuchte Mietdauer abzuändern (Umbuchung), so muss er seinen Rücktritt bzw.
    seinen Umbuchungswunsch dem Vermieter umgehend schriftlich oder per E-Mail
    mitteilen.
  2. Eine Abänderung der Mietdauer (Umbuchung) kann nur einmalig vorgenommen
    werden. Geht der Umbuchungswunsch des Mieters dem Vermieter bis spätestens zwei
    Monate vor dem ursprünglich vereinbarten Mietbeginn zu, so bleibt die Umbuchung
    kostenfrei. Auf später zugehende Umbuchungswünsche finden die nachfolgenden
    Regelungen zum Vertragsrücktritt (Stornierung) gemäß X.3. und X.4. dieser Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen entsprechende Anwendung.
  3. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Mieter hat der Vermieter einen
    Ersatzanspruch gegen den Mieter nach Maßgabe der nachfolgenden Staffelung
    (Angaben jeweils in Prozent des laut Buchungsbestätigung des Vermieters vertraglich
    vereinbarten Mietpreises ohne Endreinigungsgebühr):

    1. erfolgt der Rücktritt weniger als zwei Monate bis vier Wochen vor
      Mietbeginn: 50 %
    1. erfolgt der Rücktritt weniger als vier Wochen bis zwei Wochen vor
      Mietbeginn: 70 %
    2. erfolgt der Rücktritt weniger als zwei Wochen vor Mietbeginn sowie bei
      Nichtinanspruchnahme: 100 %.
  4. Sofern im Falle des Rücktritts vom Vertrag der laut Buchungsbestätigung des
    Vermieters vertraglich vereinbarte Mietpreis bereits vollständig bezahlt war, ist der
    Vermieter berechtigt, den ihm zustehenden Ersatzanspruch mit der erfolgten
    Mietpreiszahlung zu verrechnen. Verbleibt bei dieser Verrechnung ein Restguthaben des
    Mieters, wird dieses Guthaben anschließend unverzüglich seitens des Vermieters an den
    Mieter ausgekehrt.

XI. Nichtinanspruchnahme wegen widriger Witterungsbedingungen

  1. Unterbleibt die Inanspruchnahme des Schlafstrandkorbes infolge widriger
    Witterungsbedingungen am Mietort während der gebuchten Mietzeit, so entfällt die
    Verpflichtung des Mieters zur Mietpreiszahlung (kostenfreies Storno).
  2. Als widrige Witterungsbedingungen gelten in diesem Zusammenhang die
    Wetterereignisse Sturm oder Orkan, Hagel und Gewitter gemäß den jeweils
    einschlägigen Definitionen des Deutschen Wetterdienstes. Bloße Regenfälle berechtigen
    nicht zur kostenfreien Stornierung nach Abs.1

XII. Verjährung, Aufrechnung des Mieters

  1. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter aus diesem
    Vertrag beträgt sechs Monate ab deren Entstehen, soweit nicht diese Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen etwas anderes vorsehen oder der Vermieter wegen Vorsatz
    haftet oder anderweitige unabdingbare gesetzliche Verjährungsvorschriften bestehen.
  2. Der durch Erwerb eines Gutscheins begründete vertragliche Anspruch des Mieters
    bzw. des Dritten gegen den Vermieter (s. dazu oben unter II.1. und IV.2.) verjährt in
    Abweichung von §§ 195, 199 Abs. 1 BGB 24 Monate nach dem Schluss des Jahres, in
    dem der Gutschein ausgestellt wurde. Mit Ablauf der Verjährungsfrist verliert der
    Gutschein seine Gültigkeit.
  3. Gegenüber Forderungen des Vermieters kann der Mieter seinerseits nur mit
    rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungs-
    recht ausüben.

XIII. Schriftform

  1. Andere als in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführte
    Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter bestehen nicht. Mündliche Absprachen
    wurden nicht getroffen.
  2. Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages zwischen Mieter und Vermieter
    oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Grömitz.
  2. Sofern gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem
    Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen den Parteien das Gericht, in
    dessen Bezirk die Mietsache (Schlafstrandkorb) belegen ist.

XV. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
oder nichtig sein oder werden, so werden diese Bestimmungen durch die
entsprechenden gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die übrigen Bestimmungen bleiben
davon unberührt und behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Grömitz, Stand: Oktober 2024